Neue Regelungen ab Sonntag, 25.10. 0:00 Uhr in Kraft
Die neuen COVID-19-Regeln der Regierung schränken den Übungsbetrieb für Vereine zwar weiter ein, lassen Sport- und Bewegungseinheiten aber unter gewissen Voraussetzungen weiterhin zu!
Das bedeutet für unsere Sporteinheiten:
- 6 Personen bei Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze in geschlossenen Räumen plus höchstens sechs minderjährige Kinder bis 18 Jahre, gegenüber diesen anwesende Personen Aufsichtspflichten wahrnehmen.
- 12 Personen bei Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze im Freien plus höchstens sechs minderjährige Kinder bis 18 Jahre, gegenüber denen Aufsichtspflichten bestehen.
- Grundsätzlich sind mehrere Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze (wie etwa Sportkurse) an einem Veranstaltungsort möglich, wenn die Höchstzahlen von sechs (indoor) bzw. 12 TeilnehmerInnen (outdoor) eingehalten werden und etwa eine klare räumliche Trennung oder zeitliche Staffelung erfolgt, durch die eine Durchmischung der beiden Gruppen ausgeschlossen ist.
- Für Veranstaltungen mit über sechs Personen (=maximale Gruppengröße) in geschlossenen Räumen und mit über 12 Personen (=maximale Gruppengröße) im Freien ist ab 1. November 2020 ein Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen. Außerdem sind diese Veranstaltungen (sofern sie nicht ohnehin der Bewilligungspflicht unterliegen) der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde unter Vorlage des Präventionskonzepts anzuzeigen.
Also:
Die Rahmenbedingungen machen es uns nicht leichter, aber wir wissen um die Bedeutung des Sports für eine psychische und physische Gesundheit! Darum setzen wir alles daran, “miteinander xund zu bleiben”💪💪💪!
Wir freuen uns auf euch nach den Herbstferien!