Aktuelles zum Mitgliedsbeitrag 2020/21

Da in der Saison 2020/21 über weite Strecken auf Grund der Verordnungen der österreichischen Bundesregierung zum Coronavirus kein Sportbetrieb möglich war, hat der Vorstand der SPORTUNION Stockerau beschlossen, den Mitgliedern den Großteil ihrer in der Saison 2020/21 bezahlten Mitgliedsbeiträge (inkludiert auch etwaige Sektions- und Leistungsbeiträge) rückzuerstatten.

Die Rückerstattung erfolgt dann bis Ende August 2021 auf jenes Bankkonto, von dem der Mitgliedsbeitrag überwiesen wurde. Sie beträgt ca. 85% des regulären Mitgliedsbeitrags, damit vor allem ein Teil der Unkosten von September und Oktober beglichen werden kann (Hallen, Aufwandsentschädigungen, Versicherung, Verbandsumlagen, …).
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um etwas Geduld, denn im Hintergrund wird auf vielen Ebenen gearbeitet: Erfassung der Rücküberweisungen, Erstellung eines attraktiven Outdoor-Programms ab Pfingsten, Vorbereitung Generalversammlung im Juni 2021, Erstellung des neuen Programms 2021/22, …

Unabhängig davon freuen wir uns, dass die Saison doch sportlich zu Ende geht und wir mit einem RESTART-Programm nochmals aktiv werden dürfen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie unser Bemühen in dieser Saison (Online-Fitness-Stunden für jede Altersgruppe, Outdoor-Initiative, …) in Form eines “Wertschätzungsbeitrags” anerkennen und die SPORTUNION Stockerau auf diese Weise unterstützen: SPORTUNION Stockerau, IBAN AT63 3284 2000 0000 5215

 

GESETZTLICHE INFO:

Bei einem Mitgliedsbeitrag handelt es sich um einen leistungsunabhängigen Beitrag, d.h. ein Mitglied erhält dafür keine konkrete Gegenleistung, sondern der Mitgliedsbeitrag wird für die Erfüllung des Vereinszwecks laut Statuten, unabhängig von Art und Ausmaß der Inanspruchnahme der Einrichtungen des Vereins durch das Mitglied, entrichtet. Somit muss ein Verein seinen Mitgliedern, auch bei einem Ausfall des Sportbetriebs, den Mitgliedsbeitrag auch nicht (aliquot) rückerstatten.

Darüber hinaus fallen der SPORTUNION Stockerau trotz der Einstellung des Sportbetriebs weiterhin laufende Kosten zur Aufrechterhaltung des Vereinszwecks an. Dazu zählen unter anderem:

Kosten für Maßnahmen zur Qualitätssicherung, z.B. Aus- und Fortbildungskosten
Versicherungsbeiträge
Abgaben an Dach- und Fachverbände
Erhöhter Verwaltungsaufwand während der Zeit des Coronavirus

 

 

 

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