Ab dem 16. April treten Anpassungen in Kraft:
- keine G-Nachweispflicht
- in geschlossenen Räumen besteht eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske
- NICHT bei der aktiven Sportausübung
- dies betrifft in der Halle somit die Begleitpersonen beim Eltern-Kind-Turnen
- keine Personenobergrenzen