Verschärfung der Corona-Schutzmaßnahmen – für den Breitensport gilt die 2G-Regel

Aufgrund der steigenden Corona-Zahlen hat die Bundesregierung die Regelungen zur Bekämpfung der Pandemie wieder verschärft. Künftig wird überwiegend die 2G-Regel gelten.

Überall da, wo man bisher 3-G (ein Zertifikat für Impfung, Genesung oder Test) gebraucht hat, gelten künftig nur noch 2-G. Zu körpernahen Dienstleistern sowie in Gastronomie, Hotellerie und ähnlichen Settings, im Kulturbereich und im Sport haben nur noch geimpfte und genese Personen Zutritt. Es gibt eine Übergangsfrist von vier Wochen, in der die erste Impfung plus PCR-Test anerkannt werden. In den nächsten Wochen soll das PCR-Testangebot ausgebaut werden. Die Impfung soll im Grünen Pass statt 12 nur noch 9 Monate lang gültig sein. Danach braucht es eine dritte Dosis. Es gibt eine Übergangsfrist von drei Wochen. Janssen-Geimpfte brauchen ab 03.01.2022 eine zweite Dosis.

Corona-Regeln für den Sport

Österreichs Sportverbände haben im Rahmen der Möglichkeiten sicherstellen können, dass unser Land weiterhin in Bewegung bleibt – insbesondere für Kinder und Jugendliche gelten wichtige Ausnahmen. Die mit dem heutigen Tag (08.11.2021) in Kraft tretende Verschärfung der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung (Bundesverordnung) bringt vor allem folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:

  • Breitensport: Zutritt zu einer Sportstätte zur Sportausübung ist nur möglich, wenn man geimpft oder genesen ist – es gilt die 2G-Regel.
  • Spitzensport: Für Spitzensportler/innen, Trainer/innen und Betreuer/innen gilt weiterhin 3G (2,5G in Wien).
  • Trainingspersonal: Coaches und Betreuer/innen im Breitensport fallen aktuell  unter die 3G (Wien 2,5G)-Regel.
  • Nachwuchssport:  Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der G-Nachweispflicht ausgenommen und müssen somit kein Testergebnis vorweisen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren (schulpflichtiges Alter) gilt: Der Ninja-Pass wird dem 2-G-Nachweis gleichgestellt. Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2-G-Nachweis verfügen.
  • Veranstaltungen: Zusammenkünfte mit mehr als 25 Teilnehmenden nur mehr mit 2G (bei mehr als 50 Teilnehmenden gilt eine Anzeigepflicht).
  • Registrierung: Es gilt weiterhin Contact-Tracing. Zur Kontaktpersonennachverfolgung müssen die Kontaktdaten aufgenommen werden.
  • Freiwilligkeit: Weiterhin sind die Hygienemaßnahmen freiwillig einzuhalten. Nicht auf regelmäßiges Händewaschen und -desinfizieren vergessen.

Nähere Infos sind unter sportunion.at/corona-virus zu finden.

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