Sportbetrieb ab 14.02.2022

Es ist ein 2G-Nachweis bei Personen ab 13 Jahren erforderlich.
Der „Ninja-Pass“ gilt als 2G-Testnachweis für Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren (schulpflichtiges Alter) für die gesamte Woche, sofern der Ninja-Pass komplett ist.

Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht in allen zugänglichen Bereichen. Für Begleitpersonen beim Eltern-Kind-Turnen und beim Babycafe gilt die FFP2-Maskenpflicht.

Während des Sportes muss keine Maske getragen werden.

Bei Zusammenkünften indoor und outdoor ohne zugewiesene Sitzplätze gilt eine Höchstgrenze von max. 50 Personen. Tagesaktuelle Anmeldungen sind zur Zeit nicht notwendig.

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