Sportbetrieb ab 19.04.2022

Ab dem 16. April treten Anpassungen in Kraft:

  • keine G-Nachweispflicht
  • in geschlossenen Räumen besteht eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske 
    • NICHT bei der aktiven Sportausübung
    • dies betrifft in der Halle somit die Begleitpersonen beim Eltern-Kind-Turnen
  • keine Personenobergrenzen

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