Aktuelles zum Sportbetrieb und zum Mitgliedsbeitrag 2019/20

Aufgrund der Verordnungen der österreichischen Bundesregierung zum Coronavirus musste die SPORTUNION Stockerau den Sportbetrieb mit Mitte März 2020 einstellen. Durch die Tatsache, dass die Sportstätten, in denen die SPORTUNION Stockerau ihre Sporteinheiten abhält, weiterhin nicht zur Verfügung stehen, kann der reguläre Hallensportbetrieb in der Saison 2019/20 nicht mehr aufgenommen werden. Der Vorstand der SPORTUNION Stockerau hat sich in den letzten Tagen eingehend mit der Frage beschäftigt, ob sich daraus Auswirkungen auf die von den Mitgliedern in der Saison 2019/20 bezahlten Mitgliedsbeiträge ergeben.

Bei einem Mitgliedsbeitrag handelt es sich um einen leistungsunabhängigen Beitrag, d.h. ein Mitglied erhält dafür keine konkrete Gegenleistung, sondern der Mitgliedsbeitrag wird für die Erfüllung des Vereinszwecks laut Statuten, unabhängig von Art und Ausmaß der Inanspruchnahme der Einrichtungen des Vereins durch das Mitglied, entrichtet. Somit muss ein Verein seinen Mitgliedern, auch bei einem Ausfall des Sportbetriebs, den Mitgliedsbeitrag auch nicht (aliquot) rückerstatten.

Darüber hinaus fallen der SPORTUNION Stockerau trotz der Einstellung des Sportbetriebs weiterhin laufende Kosten zur Aufrechterhaltung des Vereinszwecks an. Dazu zählen unter anderem:

  • Kosten für Maßnahmen zur Qualitätssicherung, z.B. Aus- und Fortbildungskosten
  • Versicherungsbeiträge
  • Anschaffungskosten für Sportgeräte
  • Abgaben an Dach- und Fachverbände
  • Erhöhter Verwaltungsaufwand während der Zeit des Coronavirus

Die SPORTUNION Stockerau hat sich bemüht, gemäß der Vorgaben der österreichischen Bundesregierung auch während der Zeit des Coronavirus – zum Teil kostenlose – Bewegungsmöglichkeiten und sportliche Alternativangebote anzubieten (=> GESAMTÜBERBLICK)

​Dennoch hat sich der Vorstand der SPORTUNION Stockerau dazu entschlossen, den Mitgliedern die Möglichkeit zu bieten, einen Teil ihrer in der Saison 2019/20 bezahlten Mitgliedsbeiträge (inkludiert auch etwaige Sektions- und Leistungsbeiträge) rückerstattet zu bekommen:

  • Mitgliedern, die den Jahresmitgliedsbeitrag bezahlt haben, werden ca. 30 % des Jahresmitgliedsbeitrags refundiert.
  • Bei Mitgliedern, die ab Februar 2020 den Halbjahresmitgliedsbeitrag bezahlt haben, richtet sich die Höhe der Refundierung nach dem Zeitpunkt der Anmeldung und nach der Anzahl der Teilnahmen an den Sporteinheiten ab Februar 2020.

Um einen Teil des bezahlten Mitgliedsbeitrags rückerstattet zu bekommen, muss dieses Formular (=> FORMULAR) bis spätestens 19. Juli 2020 ausgefüllt werden! Die Rückerstattung erfolgt dann bis Ende August 2020 auf jenes Bankkonto, von dem der Mitgliedsbeitrag überwiesen wurde.

Auch wenn die Saison 2019/20 auf ungewohnte Art zu Ende geht, würde es uns sehr freuen, wenn Sie der SPORTUNION Stockerau treu bleiben und wir Sie auch in der Saison 2020/21 wieder als Mitglied begrüßen dürfen. Genauso freut es uns natürlich, wenn Sie vielleicht auf die Refundierung des Mitgliedsbeitrags verzichten und die SPORTUNION Stockerau auf diese Weise unterstützen.

 

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