COVID-19-RICHTLINIEN

SPORTUNION Stockerau, 05.03.2022

Den jeweils gültigen Vorgaben der österreichischen Bundesregierung ist ausnahmslos Folge zu leisten! Es ist wichtig, sich laufend über den aktuellen Stand der Gesetze, Verordnungen und Erlässe zu informieren. Daraus ergebende Änderungen und Neuigkeiten für das Sportprogramm sind auf unserer Website nachzulesen! Die ÜbungsleiterInnen der SPORTUNION Stockerau wurden instruiert und folgen den Richtlinien des COVID-19-Präventionskonzepts! Den Anweisungen der ÜbungsleiterInnen ist Folge zu leisten! Nichtfolgeleistung führt zu einem Platzverweis!

 

ALLGEMEINES

  • In geschlossenen Räumen besteht eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske
  • Trinkflaschen bzw. Utensilien, die in die Halle mitgenommen werden, bitte unbedingt beschriften!
  • Falls erforderlich eine eigene Turnmatte mitnehmen bzw. ein großes Handtuch/Leintuch.
  • In Absprache mit den ÜbungsleiterInnen ggf. eigene Handgeräte mitnehmen!
  • Pünktliches Erscheinen!

 

SICHERHEITSBESTIMMUNGEN

  • Sollte sich jemand nicht gesund fühlen oder sollten Symptome vorhanden sein, die auf eine Erkrankung hinweisen, darf die Sportstätte auf keinen Fall betreten werden – eine dringende medizinische Abklärung ist hier erforderlich.
  • Um Stau in den Garderoben zu vermeiden, bitten wir um ein Ankommen in Sportkleidung!
  • Beim Betreten und Verlassen der Sportstätte sind die Hände zu waschen. Ist dies nicht möglich, sind die vom Übungsleiter zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel für die Handhygiene zu verwenden.
  • Unvermeidbar mit den Händen zu berührende Gegenstände und Kontaktflächen (Türklinken, Handläufe, usw.) werden gegebenenfalls durch das Hallenpersonal desinfiziert.
  • WC-Anlagen, Duschen und Umkleidekabinen werden täglich gereinigt und desinfiziert.
  • Regelmäßiges Lüften (zumindest 1x pro Stunde, wenn möglich Querlüften) während der Trainingseinheit wird empfohlen.
  • Werden Sportgeräte (Matten, Hanteln, etc.) von unterschiedlichen SportlerInnen verwendet, so sind diese zu desinfizieren.

 

Von Personen, die sich voraussichtlich länger als 15 Minuten auf der Sportstätte aufhalten, sind zum Zweck der Kontaktpersonenverfolgung folgende Daten zu erheben:

  • Vor- und Familienname und
  • Telefonnummer und wenn vorhanden die E-Mail-Adresse.
  • Die Daten sind mit Datum und Uhrzeit des Betretens der Sportstätte zu versehen.

 

Die Informationen der ÜbungsleiterInnen (richtiger Ausgang, Zeitpunkt des Verlassens, …) sind zu befolgen!

 

DATENAUFZEICHNUNG

In allen Sporteinheiten werden die Kursteilnehmer zu Beginn der Trainingseinheit in der Teilnehmerliste erfasst, um im Falle eines Corona Verdachtsfalles einen raschen Informationsfluss gewährleisten zu können.

 

Nur wenn sich alle Beteiligten an die Verordnungen und Richtlinien halten, ist ein den Umständen entsprechend sicherer Trainingsbetrieb gewährleistet.

 

Vielen Dank für dein Verständnis!

 

Das Team der SPORTUNION Stockerau

SPORTUNION Stockerau, 13.12.2021

Den jeweils gültigen Vorgaben der österreichischen Bundesregierung ist ausnahmslos Folge zu leisten!

Es ist wichtig, sich laufend über den aktuellen Stand der Gesetze, Verordnungen und Erlässe zu informieren.

Daraus ergebende Änderungen und Neuigkeiten für das Sportprogramm sind auf unserer Website nachzulesen!

Die ÜbungsleiterInnen der SPORTUNION Stockerau wurden instruiert und folgen den Richtlinien des COVID-19-Präventionskonzepts!

Den Anweisungen der ÜbungsleiterInnen ist Folge zu leisten! Nichtfolgeleistung führt zu einem Platzverweis!

 

ALLGEMEINES

  • Ab sofort ist ein 2G-Nachweis bei Personen ab 13 Jahren erforderlich.
    • Der „Ninja-Pass“ gilt als 2G-Testnachweis für Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren (schulpflichtiges Alter) für die gesamte Woche, sofern der Ninja-Pass komplett ist.
  • Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht in allen zugänglichen Bereichen.
  • Während dem Sport muss keine Maske getragen und auch kein Mindestabstand gehalten werden.
  • Für Begleitpersonen beim Eltern-Kind-Turnen gilt die FFP2-Maskenpflicht.
  • Bei Zusammenkünften indoor ohne zugewiesene Sitzplätze gilt eine Höchstgrenze von max. 25 Personen exkl. TrainerInnen
  • Trinkflaschen bzw. Utensilien, die in die Halle mitgenommen werden, bitte unbedingt beschriften!
  • Falls erforderlich eine eigene Turnmatte mitnehmen bzw. ein großes Handtuch/Leintuch.
  • In Absprache mit den ÜbungsleiterInnen ggf. eigene Handgeräte mitnehmen!
  • Pünktliches Erscheinen!

 

SICHERHEITSBESTIMMUNGEN

  • Sollte sich jemand nicht gesund fühlen oder sollten Symptome vorhanden sein, die auf eine Erkrankung hinweisen, darf die Sportstätte auf keinen Fall betreten werden – eine dringende medizinische Abklärung ist hier erforderlich.
  • Um Stau in den Garderoben zu vermeiden, bitten wir um ein Ankommen in Sportkleidung!
  • Beim Betreten und Verlassen der Sportstätte sind die Hände zu waschen. Ist dies nicht möglich, sind die vom Übungsleiter zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel für die Handhygiene zu verwenden.
  • Unvermeidbar mit den Händen zu berührende Gegenstände und Kontaktflächen (Türklinken, Handläufe, usw.) werden gegebenenfalls durch das Hallenpersonal desinfiziert.
  • WC-Anlagen, Duschen und Umkleidekabinen werden täglich gereinigt und desinfiziert.
  • Regelmäßiges Lüften (zumindest 1x pro Stunde, wenn möglich Querlüften) während der Trainingseinheit wird empfohlen.
  • Werden Sportgeräte (Matten, Hanteln, etc.) von unterschiedlichen SportlerInnen verwendet, so sind diese zu desinfizieren.

 

Von Personen, die sich voraussichtlich länger als 15 Minuten auf der Sportstätte aufhalten, sind zum Zweck der Kontaktpersonenverfolgung folgende Daten zu erheben:

  • Vor- und Familienname und
  • Telefonnummer und wenn vorhanden die E-Mail-Adresse.
  • Die Daten sind mit Datum und Uhrzeit des Betretens der Sportstätte zu versehen.

 

Die Informationen der ÜbungsleiterInnen (richtiger Ausgang, Zeitpunkt des Verlassens, …) sind zu befolgen!

 

DATENAUFZEICHNUNG

In allen Sporteinheiten werden die Kursteilnehmer zu Beginn der Trainingseinheit in der Teilnehmerliste erfasst, um im Falle eines Corona Verdachtsfalles einen raschen Informationsfluss gewährleisten zu können.

 

Nur wenn sich alle Beteiligten an die Verordnungen und Richtlinien halten, ist ein den Umständen entsprechend sicherer Trainingsbetrieb gewährleistet.

 

Vielen Dank für dein Verständnis!

 

Das Team der SPORTUNION Stockerau

SPORTUNION Stockerau, 19.5.2021

 

Den jeweils gültigen Vorgaben der österreichischen Bundesregierung ist ausnahmslos Folge zu leisten!
Es ist wichtig, sich laufend über den aktuellen Stand der Gesetze, Verordnungen und Erlässe zu informieren.
Daraus ergebende Änderungen und Neuigkeiten für das Sportprogramm sind auf unserer Homepage tagesaktuell nachzulesen!

Die ÜbungsleiterInnen der SPORTUNION Stockerau wurden instruiert und folgen den Richtlinien des COVID-19-Präventionskonzepts!

Den Anweisungen der ÜbungsleiterInnen ist Folge zu leisten! Nichtfolgeleistung führt zu einem Platzverweis!

  • ALLGEMEINES
    • Die Outdooreinheiten finden nur bei geeignetem Wetter statt – im Zweifelsfall direkt die ÜbungsleiterInnen kontaktieren!
    • Trinkflaschen bzw. Utensilien, die in die Halle mitgenommen werden, bitte unbedingt beschriften!
    • Falls erforderlich eine eigene Turnmatte mitnehmen bzw. ein großes Handtuch/Leintuch!
    • Bitte in Absprache mit den ÜbungsleiterInnen ggf. eigene Handgeräte mitnehmen!
    • Bitte um pünktliches Erscheinen!
    • Das Befolgen der Hygienemaßnahmen (Lüften, Desinfektion von Geräten, keine Durchmischung mit anderen Gruppen in der Garderobe, …) kann ggf. zu verkürzten Einheiten führen!

 

  • SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
    • Mit Ausnahmen von Kontaktsportarten gilt:
      • Kein Körperkontakt!
      • Mindestabstand von 2 Meter!
    • Sollte sich jemand nicht gesund fühlen oder sollten Symptome vorhanden sein, die auf eine Erkrankung hinweisen, darf die Sportstätte auf keinen Fall betreten werden – eine dringende medizinische Abklärung ist hier erforderlich.
    • Um Stau in den Garderoben zu vermeiden, bitten wir um ein Ankommen in Sportkleidung!
    • Beim Betreten und beim Verlassen von Indoor-Sportstätten muss ein Mund- und Nasenschutz (FFP2) getragen werden. Begleitpersonen müssen auch während der Sporteinheit einen Mund- und Nasenschutz (FFP2) tragen, aktive SportlerInnen nicht.
    • Vor dem Eintritt in die Turnhalle sind die Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren!
    • Sämtliche Trainingsgeräte sind einzeln und unter Beachtung der Abstandsregel auszufassen und nur vom Mitglied oder Trainer zu verwenden.
      Je nach Trainierinstruktion werden diese desinfiziert.
    • Die Sportstätte ist unmittelbar nach dem Training wieder zu verlassen – Essen und Trinken ist daher zu unterlassen!
      Die Informationen der ÜbungsleiterInnen (richtiger Ausgang, Zeitpunkt des Verlassens, …) sind zu befolgen!

 

  • KURSANMELDUNGEN, TEILNEHMERLIMIT, DATENAUFZEICHNUNG
    • Je nach Ausrichtung der Sporteinheit und Größe der Trainingsstätte ist die Teilnehmeranzahl beschränkt um ausreichend Sicherheitsabstand gewähren zu können!
    • Für alle Sporteinheiten ist daher pro Trainingstermin eine gesonderte Anmeldung nötig, um das Überschreiten der Teilnehmerlimits zu verhindern. Kids&Teens / Sie & Er
    • In allen Sporteinheiten werden die Kursteilnehmer zu Beginn der Trainingseinheit in der Teilnehmerliste erfasst, um im Falle eines Corona Verdachtsfalles einen raschen Informationsfluss gewährleisten zu können.

 

Nur wenn sich alle Beteiligten an die Verordnungen und Richtlinien halten, ist ein den Umständen entsprechend sicherer Trainingsbetrieb gewährleistet.

 

Vielen Dank für dein Verständnis!

 

Das Team der SPORTUNION Stockerau

Es gibt keine gesetzlichen Einschränkungen mehr.