Was vorgelegt werden muss:
Ausweis und
für getestete Personen:
- Ein PCR-Test – nicht älter 72 Stunden
- Ein Antigentest – nicht älter als 48 Stunden
für geimpfte Personen (gültig ist der Impfnachweis ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung):
- Es ist der Impfpass (gelb) oder ein anderer
- Impfnachweis vorzulegen (Bestätigung vom Arzt)
für genesene Personen:
- Es ist ein ärztliches Attest vorzulegen, dieses beinhaltet eine Gültigkeitsdauer, die nicht überschritten sein darf.
Auch wenn es derzeit wieder gilt, organisatorische Hürden zu überwinden und strenge Auflagen einzuhalten, überwiegt die Freude, endlich wieder in Gemeinschaft aktiv zu sein!
Wir freuen uns auf diesen RE-START und blicken optimistisch in die Zukunft!